Kosten
Anwaltskosten
Die Berechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. Je nach Verfahrensart, Wert und Umfang berechnen sich die Gebühren individuell, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gegenstandswert. Ich berechne Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten und bei Gerichtsverfahren gegebenenfalls Ihr Risiko.
Rechtsschutzversicherung
Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen. Die Zusage der Kostenübernahme hole ich für Sie ein.
Prozesskostenhilfe
Soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und Erfolgsaussichten bestehen, können die Gerichte für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten Prozesskostenhilfe bewilligen. Ich beantrage die Prozesskostenhilfe für Sie.
Kostenerstattung
Die Anwaltskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen durch den Prozessgegner oder Dritte zu erstatten: Im Zivilprozess trägt der unterliegende Teil alle Kosten. Bei nur teilweisem Prozesserfolg verteilt der Richter die Kosten, bei Vergleichen werden die Kosten oft geteilt. Bei Verkehrsunfällen und anderen Schadenersatzansprüchen muss der Schadensverursacher (oder dessen Versicherung) die Kosten tragen. Bei Forderungen (Inkasso) trägt der Schuldner die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn er sich im Verzug befindet. In Arbeitsgerichtssachen gibt es grundsätzlich keine Erstattung von Anwaltskosten. Jeder trägt seine Kosten selbst.
Zinsen
Der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen ist bei Ansprüchen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszins, zwischen Unternehmen 8 % über dem Basiszins. Der Basiszins wird halbjährlich von der Bundesbank festgesetzt.