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Rechtsanwältin Margret Ursprung

Vorsorgeanwältin

Seit 2003 ist Rechtsanwältin Margret Ursprung spezialisiert auf die Gestaltung von individuellen Vorsorgeregelungen. Ziel ist durch präventive Planung für mehr Rechtssicherheit und Selbstbestimmung in Krisensituationen wie z.B. Alter, Krankheit, Scheidungen zu sorgen.

Rechtssichere Vorsorgeregelungen werden benötigt in den Bereichen

Erbrecht

Testamente, Erbverträge

Familienrecht

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Umgangsregelungen
  • Sorgerechtsverfügungen
  • Umgestaltung Testamente

Betreuungsrecht

  • Vorsorge- und Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

Familienangehörige, Verwandte, Freunde werden, soweit möglich und gewollt, mit eingebunden.

Haben Sie niemanden, den für Krisensituationen bevollmächtigen können, kann Rechtsanwältin Margret Ursprung als Vorsorgeanwältin durch eine private, rechtsgeschäftliche Vollmacht zu Ihrer Vorsorge- und Generalbevollmächtigten bestellt werden. Inhalt und Umfang der Vollmacht wird nach Ihren Wünschen gestaltet. Im Rahmen der Vollmacht kann sie für Sie sorgen und ihnen zur Seite stehen. Somit kann eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung wird stets erstellt.

Auch als gesetzliche Betreuerin kann die Rechtsanwältin auf Ihren Wunsch vom Gericht eingesetzt werden und Sie in wichtigen Dingen beraten und begleiten.

Der Arbeitsplatz von Rechtsanwältin Margret Ursprung ist neben der Kanzlei dort, wo Krisensituationen wie Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit es erfordern: Im Krankenhaus, Pflegeheim oder beim Mandanten zuhause.

Um eine Rundumversorgung anbieten zu können, kümmert sie sich ebenfalls um die Korrespondenz mit Behörden, Kranken- und Pflegekassen, insbesondere um die Beantragung von Pflegestufen, Beihilfen und Zuschüssen sowie bei Tod des Partners um die Beantragung von Witwen(r)renten/-pensionen und Sterbegeldern.